The Peninsula Times - Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Johannesburg -
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft" / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

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Es begründete das Verbot damit, dass die "Artgemeinschaft" sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Sie habe eine ideologische Führungsrolle übernommen und sei eng verbunden mit anderen ähnlichen Organisationen.

Wesentliches Kennzeichen der "Artgemeinschaft" war laut Innenministerium der Rückgriff auf die nationalsozialistische Rassenlehre sowie von den Nationalsozialisten genutzte Symbole und Narrative. Dabei ging es ihr um die Förderung einer nord- und mitteleuropäischen "Menschenart", etwa auch durch gezielte "Gattenwahl". Ein weiteres Merkmal war die systematische Indoktrinierung der Kinder von Szeneangehörigen, teils durch nur minimal veränderte NS-Texte. Kontakte pflegten die Mitglieder bei einschlägigen Treffen, etwa Sonnenwendfeiern.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "sektenartigen, zutiefst rassistischen und antisemitischen Vereinigung", die "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde" heranziehe und in der Szene gut vernetzt sei.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

(G.Mokoena--TPT)