Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von Maja T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.
Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist.
Unklar blieb zunächst, ob Maja T. ihre Haftstrafe vorerst in Ungarn absitzen muss, oder ob sie schon bald nach Deutschland überstellt werden könnte. Von ihren Unterstützern kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich dafür einzusetzen, dass Maja T. schnell zurück nach Deutschland kommt.
Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass Maja T. des Landes verwiesen werde, somit rücke eine Rücküberstellung nach Deutschland näher. Falls es aber eine Revision gäbe, müsste sie womöglich in Ungarn bleiben.
Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.
Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Maja T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. Maja T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft ihr 14 Jahre Gefängnis angeboten habe, sollte sie sich schuldig bekennen.
Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von Maja T. gefordert habe und hob hervor: "Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."
Nach Ansicht von Maja T.s Unterstützern ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.
Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, den sie im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.
Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen. Von der Bundesregierung erwarte er nun, dass sie die Familie unterstütze, "um das begangene Unrecht" zu korrigieren - und sich dafür einsetzt, dass Maja T. "schnellstmöglich nach Deutschland rücküberstellt wird".
Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."
Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die Maja T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.
Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im vergangenen September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.
(T.Byrne--TPT)