The Peninsula Times - Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner

Johannesburg -
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner

Nach gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Verletzten in Gießen und Stuttgart ist gegen ein weiteres mutmaßliches Führungsmitglied einer regierungskritischen Organisation aus dem ostafrikanischen Eritrea ein Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden. Der Beschuldigte befindet sich bereits wegen einer anderen Sache in Deutschland in Strafhaft, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe am Dienstag nun einen wegen der Krawalle gegen den Mann erlassenen Haftbefehl in Vollzug gesetzt.

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Den Angaben zufolge wird dem Beschuldigten wie auch bereits zwei im September festgenommenen Männern Mitgliedschaft in der als inländische terroristische Vereinigung eingestuften Brigade N'Hamedu vorgeworfen. Der deutsche Ableger der gleichnamigen eritreischen Bewegung soll für Krawalle bei Veranstaltungen von regimetreuen Eritreern im hessischen Gießen und im baden-württembergischen Stuttgart in den Jahren 2022 und 2023 verantwortlich gewesen sein. Bei den Ausschreitungen wurden Veranstaltungsteilnehmer und Polizisten angegriffen, einige wurden zum Teil erheblich verletzt.

Der Beschuldigte soll als Sprecher des deutschen Ablegers der Vereinigung aufgetreten und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt gewesen sein. Bei den Ausschreitungen in Gießen im August 2022 soll er vor Ort gewesen sein. Bis zu seiner Festnahme in anderer Sache im Januar 2023 habe er innerhalb der Brigade N'Hamedu Deutschland eine führende Rolle eingenommen.

Den Ermittlern zufolge handelt es sich bei der Brigade N'Hamedu um eine international vernetzte Vereinigung, welche die Regierung von Eritrea stürzen will. Sie organisierte deshalb unter anderem gewaltsame Aktionen gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung im Ausland.

(H.VanNiekerk--TPT)